Nur durch die Konzentration auf eine nicht zu große Zahl von Rechtsgebieten ist ein Anwalt heute noch in der Lage, seine Mandanten qualifiziert zu beraten und zu vertreten.
Ich arbeite seit 1978 als Anwalt mit Schwerpunkten im Verwaltungsrecht und dem eng verwandten Sozialrecht, als Strafverteidiger und im internationalen Familienrecht. Seit 2002 besitze ich die Zusatzqualifikation eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht.