Die Fach­gebiete des Verwaltungs­rechts, in denen ich mir Fach­wissen und foren­sische Erfah­rung er­arbei­tet habe, haben sich aus meiner Lebens- und Berufs­praxis ent­wickelt. Mit Wehr­recht, Zivil­dienst­recht und dem Recht der Kriegs­dienst­verweige­rung befasse ich mich seit Beginn meines Studiums vor 40 Jahren, Ausländer-, Staats­angehörig­keits- und Asyl­recht beschäftigt mich seit 30 Jahren.

Im Schul­recht / Hoch­schul­recht und dem Aus­bildungs­förderungs­recht betätige ich mich eben­falls seit Jahr­zehnten, Beamten­recht und Baurecht sind seit meinem Inter­mezzo als Stadt­rat von 1993 bis 1997 wei­tere Schwer­punkte meiner Arbeit. Er­fahrung kann ich auch im Kommunal­ver­fassungs­recht, Fach­planungs­recht, Fahr­erlaubnis­recht und Abgaben­recht bieten. Von Ver­waltungs­verfahren vor dem Ver­waltungs­gericht bis zu Normen­kontroll­ver­fahren vor den Ober­ver­waltungs­gerichten, Ver­fahren vor dem Bundes­ver­waltungs­gericht, Bundes­ver­fassungs­gericht und dem Europäischen Gerichts­hof habe ich in allen Instan­zen schon für meine Mandan­ten gefochten.