Neben der klassischen Strafverteidigung liegen meine Schwerpunkte vor allem im Bereich von Fallkonstellationen, die Verbindungen zu anderen Rechtsgebieten aufweisen, unter anderem zum Verwaltungsrecht.
So ist bei der Strafverteidigung eines Ausländers stets eine mögliche ausländerrechtliche Komplikation zu beachten, häufig sind ausländerrechtliche Spezialkenntnisse erforderlich. Bei der Verurteilung wegen eines Verkehrsrechtsdeliktes (Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht) müssen verwaltungsrechtliche Folgerungen bedacht werden (Führerscheinentzug). Ein beamtenrechtliches Verfahren hat ggf. disziplinarrechtliche Folgen. Bei einer Vielzahl verwaltungs- und sozialrechtlicher Verfahren sind mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu bedenken. Häufig kann es also sinnvoll sein, einen Anwalt in einem Strafverfahren zu beauftragen, der kein "reiner" Strafverteidiger ist.